Welche Berufsgenossenschaft ist für die Branche Transportunternehmen zuständig?
Für die Branche Transportunternehmen: Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr). Sie führt den Eintrag «Güterverkehr» in ihrer Veröffentlichung. Im Einzelfall entscheidet die Berufsgenossenschaft selbst.
- Branche
- Transportunternehmen
- Eintrag in der Veröffentlichung
- «Güterverkehr»
- Berufsgenossenschaft
- Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)
- Veröffentlichung
- BG Verkehr, Gefahrtarif ab 2022, Teil III
- Gültigkeit der Veröffentlichung
- gilt mit dem Gefahrtarif ab 1. 1. 2022
- Abgerufen am
- 5. 11. 2026
- Kontakt der Berufsgenossenschaft
- Kontaktseite der BG Verkehr
- Alle Berufsgenossenschaften
- Verzeichnis der DGUV
Was diese Seite nicht entscheidet
Die Seite zeigt nur, ob die Berufsgenossenschaft die Branche in ihrer eigenen Veröffentlichung nennt. Die Zuständigkeit für Ihr Unternehmen stellt die Berufsgenossenschaft im Einzelfall fest. Nach der DGUV sind Unternehmen kraft Gesetzes Mitglied der für ihre Branche zuständigen Berufsgenossenschaft, ein Wahlrecht besteht nicht. Hat ein Unternehmen Bestandteile aus mehreren Branchen, ist der Unternehmensschwerpunkt maßgeblich.
Für den öffentlichen Dienst sind die Unfallkassen zuständig, für die Landwirtschaft die SVLFG. Bei Unklarheit hilft die kostenlose Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 60 50 40 4 (DGUV, Zuständigkeit). Beiträge, Gefahrklassen und Fristen nennen wir nicht.
Frage zu dieser Branche stellen
Stellen Sie eine Frage zu dieser Branche. Das ist kostenlos, wir antworten per E-Mail. Keine Rechts- oder Steuerberatung.