BG-Zuständigkeit

Welche Berufsgenossenschaft ist für die Branche Pension zuständig?

Quelle: BGN, Alphabetisches Verzeichnis zum Gefahrtarif ab 2025Abgerufen 5. 11. 2026Unabhängige Informationsseite: Wir sind weder eine Berufsgenossenschaft noch die DGUV.

Für die Branche Pension: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Sie führt den Eintrag «Pension» in ihrer Veröffentlichung. Im Einzelfall entscheidet die Berufsgenossenschaft selbst.

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Branche
Pension
Eintrag in der Veröffentlichung
«Pension»
Berufsgenossenschaft
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
Veröffentlichung
BGN, Alphabetisches Verzeichnis zum Gefahrtarif ab 2025
Gültigkeit der Veröffentlichung
gilt mit dem Gefahrtarif ab 1. 1. 2025, Stand 23. 9. 2024
Abgerufen am
5. 11. 2026
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Die Seite zeigt nur, ob die Berufsgenossenschaft die Branche in ihrer eigenen Veröffentlichung nennt. Die Zuständigkeit für Ihr Unternehmen stellt die Berufsgenossenschaft im Einzelfall fest. Nach der DGUV sind Unternehmen kraft Gesetzes Mitglied der für ihre Branche zuständigen Berufsgenossenschaft, ein Wahlrecht besteht nicht. Hat ein Unternehmen Bestandteile aus mehreren Branchen, ist der Unternehmensschwerpunkt maßgeblich.

Für den öffentlichen Dienst sind die Unfallkassen zuständig, für die Landwirtschaft die SVLFG. Bei Unklarheit hilft die kostenlose Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 60 50 40 4 (DGUV, Zuständigkeit). Beiträge, Gefahrklassen und Fristen nennen wir nicht.

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