BG-Zuständigkeit

Welche Berufsgenossenschaft ist für die Branche Lagerei zuständig?

Quelle: BGHW, Seite «Versicherte Gewerbezweige»Abgerufen 5. 11. 2026Unabhängige Informationsseite: Wir sind weder eine Berufsgenossenschaft noch die DGUV.

Für die Branche Lagerei: Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW). Sie führt den Eintrag «Lagerei- und Speichereiunternehmen» in ihrer Veröffentlichung. Im Einzelfall entscheidet die Berufsgenossenschaft selbst.

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Branche
Lagerei
Eintrag in der Veröffentlichung
«Lagerei- und Speichereiunternehmen»
Berufsgenossenschaft
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW)
Veröffentlichung
BGHW, Seite «Versicherte Gewerbezweige»
Gültigkeit der Veröffentlichung
Stand der Seite: abgerufen am 5. 11. 2026, ohne eigenes Datum
Abgerufen am
5. 11. 2026
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Was diese Seite nicht entscheidet

Die Seite zeigt nur, ob die Berufsgenossenschaft die Branche in ihrer eigenen Veröffentlichung nennt. Die Zuständigkeit für Ihr Unternehmen stellt die Berufsgenossenschaft im Einzelfall fest. Nach der DGUV sind Unternehmen kraft Gesetzes Mitglied der für ihre Branche zuständigen Berufsgenossenschaft, ein Wahlrecht besteht nicht. Hat ein Unternehmen Bestandteile aus mehreren Branchen, ist der Unternehmensschwerpunkt maßgeblich.

Für den öffentlichen Dienst sind die Unfallkassen zuständig, für die Landwirtschaft die SVLFG. Bei Unklarheit hilft die kostenlose Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 60 50 40 4 (DGUV, Zuständigkeit). Beiträge, Gefahrklassen und Fristen nennen wir nicht.

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