Welche Berufsgenossenschaft ist für die Branche Imbiss zuständig?
Für die Branche Imbiss: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Sie führt den Eintrag «Imbiss (aller Art)» in ihrer Veröffentlichung. Im Einzelfall entscheidet die Berufsgenossenschaft selbst.
- Branche
- Imbiss
- Eintrag in der Veröffentlichung
- «Imbiss (aller Art)»
- Berufsgenossenschaft
- Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
- Veröffentlichung
- BGN, Alphabetisches Verzeichnis zum Gefahrtarif ab 2025
- Gültigkeit der Veröffentlichung
- gilt mit dem Gefahrtarif ab 1. 1. 2025, Stand 23. 9. 2024
- Abgerufen am
- 5. 11. 2026
- Kontakt der Berufsgenossenschaft
- Kontaktseite der BGN
- Alle Berufsgenossenschaften
- Verzeichnis der DGUV
Was diese Seite nicht entscheidet
Die Seite zeigt nur, ob die Berufsgenossenschaft die Branche in ihrer eigenen Veröffentlichung nennt. Die Zuständigkeit für Ihr Unternehmen stellt die Berufsgenossenschaft im Einzelfall fest. Nach der DGUV sind Unternehmen kraft Gesetzes Mitglied der für ihre Branche zuständigen Berufsgenossenschaft, ein Wahlrecht besteht nicht. Hat ein Unternehmen Bestandteile aus mehreren Branchen, ist der Unternehmensschwerpunkt maßgeblich.
Für den öffentlichen Dienst sind die Unfallkassen zuständig, für die Landwirtschaft die SVLFG. Bei Unklarheit hilft die kostenlose Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 60 50 40 4 (DGUV, Zuständigkeit). Beiträge, Gefahrklassen und Fristen nennen wir nicht.
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