BG-Zuständigkeit

Welche Berufsgenossenschaft ist für die Branche Gerüstbau zuständig?

Quelle: BG BAU, 4. Gefahrtarif: Erläuterungen und Arbeitshilfen, StichwortverzeichnisAbgerufen 5. 11. 2026Unabhängige Informationsseite: Wir sind weder eine Berufsgenossenschaft noch die DGUV.

Für die Branche Gerüstbau: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Sie führt den Eintrag «Gerüstbau» in ihrer Veröffentlichung. Im Einzelfall entscheidet die Berufsgenossenschaft selbst.

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Branche
Gerüstbau
Eintrag in der Veröffentlichung
«Gerüstbau»
Berufsgenossenschaft
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
Veröffentlichung
BG BAU, 4. Gefahrtarif: Erläuterungen und Arbeitshilfen, Stichwortverzeichnis
Gültigkeit der Veröffentlichung
gilt mit dem 4. Gefahrtarif ab 1. 1. 2024, Stand der Broschüre 8. 12. 2022
Abgerufen am
5. 11. 2026
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Die Seite zeigt nur, ob die Berufsgenossenschaft die Branche in ihrer eigenen Veröffentlichung nennt. Die Zuständigkeit für Ihr Unternehmen stellt die Berufsgenossenschaft im Einzelfall fest. Nach der DGUV sind Unternehmen kraft Gesetzes Mitglied der für ihre Branche zuständigen Berufsgenossenschaft, ein Wahlrecht besteht nicht. Hat ein Unternehmen Bestandteile aus mehreren Branchen, ist der Unternehmensschwerpunkt maßgeblich.

Für den öffentlichen Dienst sind die Unfallkassen zuständig, für die Landwirtschaft die SVLFG. Bei Unklarheit hilft die kostenlose Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 60 50 40 4 (DGUV, Zuständigkeit). Beiträge, Gefahrklassen und Fristen nennen wir nicht.

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