Welche Berufsgenossenschaft ist für die Branche Friseur zuständig?
Für die Branche Friseur: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Sie führt den Eintrag «Friseursalons» in ihrer Veröffentlichung. Im Einzelfall entscheidet die Berufsgenossenschaft selbst.
- Branche
- Friseur
- Eintrag in der Veröffentlichung
- «Friseursalons»
- Berufsgenossenschaft
- Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
- Veröffentlichung
- BGW, Seite «Versicherungsschutz»
- Gültigkeit der Veröffentlichung
- Stand der Seite: abgerufen am 5. 11. 2026; die Liste ist laut BGW nicht abschließend
- Abgerufen am
- 5. 11. 2026
- Kontakt der Berufsgenossenschaft
- Kontaktseite der BGW
- Alle Berufsgenossenschaften
- Verzeichnis der DGUV
Was diese Seite nicht entscheidet
Die Seite zeigt nur, ob die Berufsgenossenschaft die Branche in ihrer eigenen Veröffentlichung nennt. Die Zuständigkeit für Ihr Unternehmen stellt die Berufsgenossenschaft im Einzelfall fest. Nach der DGUV sind Unternehmen kraft Gesetzes Mitglied der für ihre Branche zuständigen Berufsgenossenschaft, ein Wahlrecht besteht nicht. Hat ein Unternehmen Bestandteile aus mehreren Branchen, ist der Unternehmensschwerpunkt maßgeblich.
Die Liste ist laut Herausgeber nicht abschließend; eine fehlende Branche beweist nichts.
Staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst werden laut BGW nicht von der BGW betreut. Zuständig sind dort die Unfallkassen.
Für den öffentlichen Dienst sind die Unfallkassen zuständig, für die Landwirtschaft die SVLFG. Bei Unklarheit hilft die kostenlose Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 60 50 40 4 (DGUV, Zuständigkeit). Beiträge, Gefahrklassen und Fristen nennen wir nicht.
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